Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von Veranstaltungen durch Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bestimmungen (AGB) gelten für alle von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Oberstdorf, organisierten und durchgeführten Veranstaltungen und regeln zusammen mit dem jeweiligen Detailprogramm die daraus folgenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, jederzeit die Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Es gelten jeweils die im Zeitpunkt der Anmeldung zur Veranstaltung publizierten AGB.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen (per Fax oder E-Mail) oder elektronischen (online) Veranstaltungs-Anmeldung bei Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zustande. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Falls Sie weitere Veranstaltungs-Teilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Veranstaltungs-Preises), wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AGB gelten für alle Veranstaltungs-Teilnehmer.
3. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer organisiert seine Hin- und Rückreise selber und ist für die Einhaltung der Pass-, Einreise-, Visums- oder Gesundheitsvorschriften sowie für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.
4. Verhaltensregeln während der Veranstaltungen
Die Teilnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft, die als Voraussetzung für das Gelingen der Veranstaltung gelten. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Rechte, Sitten und Gebräuche der jeweiligen Gastländer zu beachten und sich umweltbewusst zu verhalten. Zum Schutz der Angehörigen verpflichten sich die Teilnehmer, im Falle eines Unfalles, keine Informationen über den Veranstaltungs- oder Unfallhergang und über einzelne Teilnehmer ohne ausdrückliche Einwilligung von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Gute körperliche Verfassung des Teilnehmers und das notwendige veranstaltungsspezifische skifahrerische Können, welches im Detailprogramm erwähnt ist, sind für die Sicherheit und das Gelingen der Veranstaltung unerlässlich. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Beteiligung an der Veranstaltung bestehen oder ihm bekannt sind, und dass er das für die jeweilige Veranstaltung geforderte Skikönnen erfüllt. Teilnehmer, welche den körperlichen oder den skifahrtechnischen Anforderungen nicht gewachsen sind, haben dadurch verursachte Mehrkosten zu tragen. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) haftet in keinem Fall für Körper- oder Sachschäden die entstanden sind, weil der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt hat. Je nach Veranstaltung stellt Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die Ausrüstung für den Teilnehmer teilweise zur Verfügung. Bei Veranstaltungen, bei welchen Sie die eigene Ausrüstung mitbringen müssen, sind Sie selber für Ihre Ausrüstung verantwortlich und Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) lehnt jegliche Haftung für allfälligen Schaden an Ihrer Ausrüstung ab.
6. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem bei der Veranstaltungs-Anmeldung gültigen Detailprogramm. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Preis nicht enthalten. Insbesondere ist der Teilnehmer für das Organisieren seiner Hin- und Rückreise selbst verantwortlich.
7. Veranstaltungs-Preise
Die Preise für die Veranstaltungen finden sich auf der Webseite der Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und sind im jeweiligen Detailprogramm festgelegt. Die Preise verstehen sich (wo nichts anderes erwähnt ist) pro Person und in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, die Preise der auf ihrer Webseite angebotenen Veranstaltungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die publizierten Preise verlieren mit dem Erscheinen der neuen Preise ihre Gültigkeit. Maßgebend sind jeweils die im Zeitpunkt der Veranstaltungs-Anmeldung publizierten Preise.
8. Preisänderungen
Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht ausdrücklich vor, die vertraglich vereinbarten Preise zu erhöhen, sofern besondere Gründe vorliegen, wie zum Beispiel staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird solchermaßen begründete Preiserhöhungen jedoch bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum vornehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, steht Ihnen ein Rücktrittsrecht gemäß Ziff. 14 zu.
9. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss kann eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Gesamtpreises für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung verlangt werden, welche innerhalb 10 Tagen seit Rechnungserhalt zu bezahlen ist. Die Restzahlung hat spätestens innerhalb 20 Tagen vor der Abreise zur Veranstaltung zu erfolgen. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, im Falle von nicht rechtzeitiger Zahlung die Veranstaltungs-Anmeldung zu annullieren bzw. die Leistung zu verweigern.
10. Beanstandungen
Beanstandungen der Leistungen von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, beim Veranstaltungsleiter anzubringen. Dieser wird bemüht sein, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wollen Sie nach Beendigung der Veranstaltung Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geltend machen, haben Sie Ihre Beanstandungen bis spätestens 30 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich und eingeschrieben Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mitzuteilen. Die Nichteinhaltung der oben genannten Mängelrügefrist hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche (wie auf Schadenersatz, Minderung etc.) zur Folge.
11. Annullierung
Falls Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, so müssen Sie uns dies mittels eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail mitteilen. Die Absage gilt erst nach schriftlicher Bestätigung von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) per Post, per Fax oder per E-Mail als akzeptiert. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist bei Annullierung der Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung berechtigt, Ihnen folgende Annullierungskosten in Rechnung zu stellen:
– bis 90 Tage vor Abreise 10% des Gesamtpreises;
– bis 60 Tage vor Abreise 25% des Gesamtpreises;
– bis 30 Tage vor Abreise 50% des Gesamtpreises;
– bis 10 Tage vor Abreise 80% des Gesamtpreises;
– 9 bis 0 Tage vor Abreise 100% des Gesamtpreises.
Maßgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihres Annullierungsschreibens. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Information oder zu spätem Erscheinen am vereinbarten Versammlungsort, ist in jedem Falle der gesamte Veranstaltungs-Preis geschuldet.
Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Annullierungsgebühren mit bereits erhaltenen Anzahlungen von Ihnen zu verrechnen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen.
12. Ersatzperson
Vorausgesetzt, dass keine behördlichen Anordnungen oder gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, können Sie eine Ersatzperson für die Veranstaltungs-Teilnahme zu den gleichen Bedingungen benennen, sofern diese die allenfalls besonders notwendigen Erfordernisse für die Veranstaltungs-Teilnahme erfüllt.
Die Benennung einer Ersatzperson hat mittels eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail an Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bis spätestens 5 Tage vor dem Veranstaltungs-Datum zu erfolgen.
Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) teilt Ihnen so bald als möglich mit, ob die von Ihnen benannte Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen kann. Ist dies der Fall und tritt die Ersatzperson in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für die Bezahlung der Veranstaltungs-Teilnahme sowie für die Bezahlung etwaiger aus der Umbuchung resultierender allfälliger Mehrkosten.
13. Vorzeitige Beendigung der Teilnahme an der Veranstaltung
Sofern Sie die Veranstaltungs-Teilnahme aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungs-Preises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten (z.B. Rückreisekosten) gehen zu Ihren Lasten. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) empfiehlt daher den Abschluss einer Reisezwischenfallversicherung.
14. Programmänderungen
Es kann sich als notwendig erweisen, nach Vertragsabschluss das Detailprogramm oder einzelne damit zusammenhängende Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel, Veranstaltungs-Ort, Zeiten etc. zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird dabei bemüht sein, den grundsätzlichen Veranstaltungs-Sinn nicht zu ändern und nach objektiven Gesichtspunkten gleichartige Leistungen anzubieten. Selbstverständlich wird Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Sie darüber so schnell als möglich informieren.
Sollte eine Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes führen, so können Sie die Programmänderung entweder annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat innerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Programmänderung mittels eingeschriebenen Briefs, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen, ansonsten gilt die Programmänderung als von Ihnen akzeptiert.
Eine Programmänderung etwa hinsichtlich der Unterkunft oder hinsichtlich der Zeit, gilt nicht als Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, welche zum Vertragsrücktritt berechtigt.
15. Erfordernis einer Mindestteilnehmerzahl
Wird eine für die Durchführung der Veranstaltung geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht (soweit nicht explizit anders angegeben vier Personen), ist Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Veranstaltung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungs-Datum abzusagen. In diesem Fall erstattet Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
16. Höhere Gewalt
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Veranstaltung erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, wie höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Witterungsbedingungen, Unruhen, Streiks etc.) oder Umstände, die aus Sicht von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, ist Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) berechtigt, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Da gewisse Veranstaltungen sehr von Witterungseinflüssen abhängig sind und diese sich im Gebirge jeweils schnell ändern können, kann es sogar erforderlich sein, eine Veranstaltung gegebenenfalls abzubrechen. Muss aus den oben erwähnten Gründen die Veranstaltung abgesagt werden, erstattet Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Muss aus den oben genannten Gründen die Veranstaltung abgebrochen werden, erstattet Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Ihnen die geleisteten Zahlungen anteilig zurück. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.genannten Gründen die Veranstaltung abgebrochen werden, erstattet Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Ihnen die geleisteten Zahlungen anteilig zurück. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.
17. Haftung
Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) haftet für die gehörige Durchführung der Veranstaltungen. Sollten vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht werden, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechendes Minderwertes, sofern und soweit es der Veranstaltungsleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.
Jegliche Haftung von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse oder Handlungen Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder seine Hilfspersonen trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Außer bei Personenschäden ist die Haftung von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auf maximal den zweifachen Betrag des Veranstaltungs-Preises beschränkt, außer bei absichtlich oder grob fahrlässig zugefügtem Schaden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den maßgebenden Gesetzen vorgesehene tiefere Haftungslimits. Bei allen Veranstaltungen verpflichten Sie sich sämtlichen Anweisungen des Guides unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen und Entscheidungen des Guides schließt Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) jegliche Haftung aus. Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden.
18. Haftung bei Aktivitäten mit erhöhtem Risiko
Gewisse Veranstaltungen sind mit erhöhten Risiken behaftet, weil sie in freiem Gelände im Gebirge stattfinden. Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, zu einer sorgfältigen Vorbereitung der Veranstaltungen, kann aber nicht alle Risiken und Eventualitäten voraussehen. Im Hinblick auf diese Risiken erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Haftung von Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
19. Versicherungen
Der persönliche und genügende Versicherungsschutz, insbesondere die Annullationskosten-, Reiseversicherung und Privathaftpflichtversicherung, ist Sache des Teilnehmers. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären Sie, gegen alle mit der Veranstaltung verbundenen Risiken und Gefahren, wie Krankheit, Unfall, Bergung, Rückführung, Diebstahl und Annullationskosten ausreichend versichert zu sein bzw. gegebenenfalls entstehende Kosten selber zu tragen.
20. Fotografien
Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist berechtigt Fotografien über den Ablauf der Veranstaltung zu erstellen. Dabei kann es vorkommen, dass auch einzelne oder mehrere Teilnehmer der Veranstaltung auf einer Fotografie erkennbar sind. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung genehmigen Sie, dass Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) diese Fotografien ohne Rücksprache mit Ihnen gegebenenfalls für Werbe- und Informationszwecke im Internet, in Social Medias (Facebook, Youtube, Twitter etc.) und in Druckmedien einsetzen darf.
21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberstdorf/Deutschland.
22. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
23. Kontakt
Falls Sie weitere Informationen oder Unterstützung in Bezug auf eine Veranstaltung wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an info@schneetraum.eu oder kontaktieren Sie Schneetraum Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Buchenhainweg 8a, 87561 Oberstdorf, Deutschland telefonisch unter +49 8326 386958 oder +49 175 5459835.
24. Datenschutz
Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungs-Anmeldung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzgesetzes von uns gespeichert und verarbeitet.
Stand: Dezember 2022